Durch die Möglichkeit eines Skontoabzugs, schaffen die Lieferer einen Anreiz zum schnelleren Bezahlen einer Rechnung. Bezahlt der Schuldner innerhalb der Skontofrist, darf er den entsprechenden Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen.

Geschäftsfall

Wir begleichen eine Rechnung des Rohstofflieferers innerhalb der Skontofrist. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 2.380,00 €. Auf der Rechnung befindet sich der Vermerk: "Zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto, innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto."

Berechnung des Skontoabzugs
   Rechnungsbetrag 2.380,00 € 100 %
- Skonto (brutto) 47,60 € 2 %
= Überweisungsbetrag 2.332,40 € 98 %

   Skonto (brutto) 47,60 € 119 %
- Umsatzsteuer 7,60 € 19 %
= Skonto (netto) 40,00 € 100 %
Buchungssatz
4400 VE 2.380,00 € an 2800 BK 2.332,40 €
6002 NR 40,00 €
2600 VORST 7,60 €
T-Konten
S 4400 VE H     S 6002 NR H
div. 2.380,00      4400 VE 40,00 
       

S 2800 BK H     S 2600 VORST H
  4400 VE 2.332,40    4400 VE 7,60