Um dauerhaft überleben zu können, muss jedes Unternehmen mittelfristig einen Gewinn (Jahresüberschuss) erwirtschaften. Verluste (Jahresfehlbeträge) aus Vorjahren können durch Gewinne aus anderen Geschäftsjahren ausgeglichen werden.
Aus dem Gewinn bezieht der Eigentümer des Unternehmens sein Einkommen. Gewinne, die nicht vom Eigentümer entnommen werden, bleiben dem Unternehmen zur Finanzierung von notwendigen Investitionen.
Der Jahreserfolg (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens kann auf zwei verschiedene Arten ermittelt werden:

Sind die Erträge eines Jahres (meist Umsatzerlöse) höher als die Aufwendungen, wurde ein Gewinn erzielt; im umgekehrten Fall ein Verlust.
Erträge |
- Aufwendungen |
= Gewinn (bzw. Verlust) |
Buchhalterisch erfolgt dieser Vergleich im Gewinn- und Verlustkonto 8020 GUV.
Gewinne erhöhen das Eigenkapital, Verluste vermindern das Eigenkapital.
S | 3000 | EK | H | S | 3000 | EK | H | |
8010 SBK | 95.000,00 | 8000 EBK | 90.000,00 | 8020 GUV | 5.000,00 | 8000 EBK | 90.000,00 | |
8020 GUV | 5.000,00 | 8010 SBK | 85.000,00 | |||||
95.000,00 | 95.000,00 | 90.000,00 | 90.000,00 | |||||
Subtrahiert man also das Eigenkapital vom Anfang des Geschäftsjahres (Eigenkapital EBK) vom Eigenkapital am Schluss des Geschäftsjahres (Eigenkapital SBK), so erhält man den Jahreserfolg (Gewinn bzw. Verlust).
Eigenkapital SBK |
- Eigenkapital EBK |
= Gewinn (bzw. Verlust) |