Aus der Sicht des Unternehmens stellen Lohn- und Gehaltszahlungen einen betrieblichen Aufwand dar.

Die steuerlichen Abzüge sowie die Sozialversicherungsbeiträge behält der Arbeitgeber ein, bucht sie zunächst als Verbindlichkeit und überweist sie später an die entsprechenden Stellen.Die Nettolöhne bzw. -gehälter werden den Arbeitnehmern überwiesen.

   Bruttolohn/-gehalt » 6200 L bzw. 6300 G
- steuerliche Abzüge » 4830 VFA
- Sozialversicherungsbeiträge » 4840 VSV
= Nettolohn/-gehalt » 2800 BK
Bei jeder Lohn-/Gehaltszahlung wird zeitgleich der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen gebucht.
Geschäftsvorfall

Die Summenspalte der Gehaltsliste weist für den kommenden Monat folgende Werte auf:

Bruttogehalt 24.600,00 €
Lohnsteuer & Soli. 3.444,00 €
Kirchensteuer 261,00 €
Sozialver. Arbeitnehmer 5.037,00 €
Nettogehalt 15.858,00 €

Der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen beträgt 5.037,00 €.

Buchungssatz
6300 G 24.600,00 € an 2800 BK 15.858,00 €
4830 VFA 3.705,00 €
4840 VSV 5.037,00 €
6400 AGASV 5.037,00 € an 4840 VSV 5.037,00 €