Die von den Arbeitnehmern einbehaltenen Steuerabzüge wurden bei der Lohn- bzw. Gehaltszahlung als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt (4830 VFA) gebucht. Diese müssen bis zum 10.ten des Folgemonats an die Finanzbehörden überwiesen werden.
Geschäftsvorfall
Wir überweisen die im Vormonat einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag von insgesamt 3.705,00 €.
Buchungssatz
4830 VFA | 3.705,00 € | an | 2800 BK | 3.705,00 € |