Bei der Lohn- bzw. Gehaltszahlung behält der Arbeitgeber den Anteil zur Sozialversicherung, den der Arbeitnehmer tragen muss ein. Gleichzeitig muss er auch den Arbeitgeberanteil als Verbindlichkeit buchen (4840 VSV). Zu Beginn der Folgemonats werden beide Anteile an die jeweiligen Sozialversicherungsträger überwiesen.
Geschäftsvorfall
Im wurden von den Arbeitnehmern 5.037,00 € für Sozialversicherungen einbehalten. Der Arbeitgeberanteil betrug im selben Monat ebenso 5.037,00 € Diese Beiträge werden jetzt an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
Buchungssatz
4840 VSV | 10.074,00 € | an | 2800 BK | 10.074,00 € |