Die gesetzliche Unfallversicherung ist die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems. Wesentliche Risiken, die durch diese abgesichert sind:

  • Unfälle am Arbeitsplatz,
  • Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und wieder nach Hause und
  • Berufserkrankungen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften gezahlt.

Geschäftsvorfall
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden überwiesen, 256,00 €.
Buchungssatz
6420 BBG 256,00 € an 2800 BK 256,00 €