Die Verbuchung des Verkaufs von Anlagegütern erfolgt in zwei Schritten:

  1. Buchen des Verkaufserlöses im Konto 5410 EAAV.
  2. Ausbuchen des Anlagegutes aus dem jeweiligen Bestandskonto.

Das Aussehen des zweiten Buchungssatzes hängt davon ab, ob

  • der Nettoverkaufserlös gleich dem Buchwert ist,
  • der Nettoverkaufserlös größer als der Buchwert ist, oder
  • der Nettoverkaufserlös kleiner als der Buchwert ist.
Geschäftsvorfall (Nettoverkaufserlös = Buchwert)
Wir verkaufen eine gebrauchte CNC-Fräse zum Buchwert in Höhe von 3.800,00 € (netto) auf Ziel.
2400 FO 4.522,00 € an 5410 EAAV 3.800,00 €
4800 UST 722,00 €
5410 EAAV 3.800,00 € an 0700 MA 3.800,00 €
Geschäftsvorfall (Nettoverkaufserlös > Buchwert)
Barverkauf einen gebrauchten Firmen-Pkws für 975,80 €. Das Fahrzeug war bereits auf den Erinnerungswert abgeschrieben.
2880 KA 975,80 € an 5410 EAAV 820,00 €
4800 UST 155,80 €
5410 EAAV 820,00 € an 0840 FP 1,00 €
5460 EAVG 819,00 €

Die Differenz aus Nettoverkaufserlös und Buchwert wird als Ertrag dem Konto 5460 EAVG gutgeschrieben.

Geschäftsvorfall (Nettoverkaufserlös < Buchwert)
Wir verkaufen das Regalsystem aus einem nicht mehr genutzten Lager für 500,00 € netto gegen Bankscheck. Der Buchwert beträgt 1.400,00 €.
2800 BK 595,00 € an 5410 EAAV 500,00 €
4800 UST 95,00 €
5410 EAAV 500,00 €
6960 VAVG 900,00 € an 0870 BA 1.400,00 €

Die Differenz aus Buchwert und Nettoverkaufserlös wird als Aufwand dem Konto 6960 VAVG gutgeschrieben.