Geringwertiger Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) sind Gegenstände des Anlagevermögens, die beweglich und selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten höchstens 1.000,00 € (netto) betragen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten

  • bis 250,00 € (netto) werden beim Kauf im Aufwandskonto 6800 BMK erfasst;
  • von 250,01 € bis 1.000,00 € als Sammelposten im Konto 0895 SP gebucht.
Geschäftsvorfall
Barkauf von vier Stühlen für den Empfangsbereich zu je 120,00 € netto.
Buchungssatz
6800 BMK 480,00 €
2600 VORST 91,20 € an 2880 KA 571,20 €
Geschäftsvorfall
Wir kaufen zwei Notebooks für die Verwaltung auf Ziel. Der Nettopreis für ein Gerät beträgt 550,00 €.
Buchungssatz
0895 SP 1.100,00 €
2600 VORST 209,00 € an 4400 VE 1.309,00 €