Geringwertiger Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) sind Gegenstände des Anlagevermögens, die beweglich und selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten höchstens 1.000,00 € (netto) betragen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
- bis 250,00 € (netto) werden beim Kauf im Aufwandskonto 6800 BMK erfasst;
- von 250,01 € bis 1.000,00 € als Sammelposten im Konto 0895 SP gebucht.
Geschäftsvorfall
Barkauf von vier Stühlen für den Empfangsbereich zu je 120,00 € netto.
Buchungssatz
6800 BMK | 480,00 € | |||
2600 VORST | 91,20 € | an | 2880 KA | 571,20 € |
Geschäftsvorfall
Wir kaufen zwei Notebooks für die Verwaltung auf Ziel. Der Nettopreis für ein Gerät beträgt 550,00 €.
Buchungssatz
0895 SP | 1.100,00 € | |||
2600 VORST | 209,00 € | an | 4400 VE | 1.309,00 € |