Einwandfreie oder bereits zweifelhafte Forderungen können im Laufe eines Geschäftsjahres uneinbringlich werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren gegen ein Kunden gar nicht erst eingeleitet wird, weil kein Vermögen mehr vorhanden ist ("mangels Masse").
In diesem Fall wird die (zweifelhafte) Forderung direkt abgeschrieben, d. h. mit ihrem Nettowert als Aufwand im Konto 6950 ABFO gebucht. Dabei wird dann auch die Umsatzsteuer korrigiert.
Geschäftsvorfall
Das Insolvenzgericht teilt mit, dass der Insolvenzantrag gegenüber unseren Kunden mangels Masse abgelehnt wurde. Unsere zwischenzeitlich als zweifelhaft gebuchte Forderung betrug 2.380,00 €.
Buchungssatz
6950 ABFO | 2.000,00 € | |||
4800 UST | 380,00 € | an | 2470 ZWFO | 2.380,00 € |