Steht am Bilanzstichtag (31.12.) fest, dass im neuen Jahr eine Ausgabe fällig ist, die zum Teil auch durch einen Aufwand im alten Jahr begründet ist, so muss eine zeitliche Abgrenzung über das Konto 4890 SOVE vorgenommen werden.
Eine evtl. notwendige Vorsteuerbuchung erfolgt anteilig, d.h. am 31.12. wird der Aufwand des alten Jahres und davon 19 % Vorsteuer gebucht. Bei der Zahlung im neuen Jahr wird die noch ausstehende Vorsteuer gebucht.
Anmerkung - Liegt der Aufwand ausschließlich im aktuellen Jahr, wird selbiger am 31.12. auf 4400 VE gebucht.
Geschäftsfall
Die Zinsen für ein langfristiges Darlehen werden am 30.01. rückwirkend für drei Monate vom Bankkonto abgebucht, 300,00 €.
Ermittlung des Abgrenzungsbetrags

Die 200,00 €, die das alte Jahr betreffen, müssen in der GUV des alten Jahres berücksichtigt, also abgegrenzt werden.
Buchung am 31.12.
7510 ZAW | 200,00 € | an | 4890 SOVE | 200,00 € |
Buchung am 30.01.
7510 ZAW | 100,00 € | |||
4890 SOVE | 200,00 € | an | 2800 BK | 300,00 € |