Erträge und Aufwendungen, die sich über zwei aufeinanderfolgende Jahre erstrecken, müssen zum 31.12. zeitlich abgegrenzt werden. Dies dient dazu, die Erträge und Aufwendungen genau dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie entstanden sind (periodenrichtige Erfolgsermittlung).

Anmerkung - Aufwendungen und Erträge, die nicht zwei Jahre betreffen werden nicht zeitlich abgegrenzt, auch wenn die zugehörige Zahlung im anderen Geschäftsjahr liegt.

Fälle der zeitlichen Abgrenzung
aktuelles Geschäftsjahr Bilanzstichtag neues Geschäftsjahr abzugrenzender Betrag
Aktive Rechnungsabgrenzung Ausgabe & Aufwand 31.12. Aufwand Aufwand des neuen Jahres
Passive Rechnungsabgrenzung Einnahme & Ertrag 31.12. Ertrag Ertrag des neuen Jahres
Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand 31.12. Ausgabe & Aufwand Aufwand des aktuellen Jahres
Sonstige Forderungen Ertrag 31.12. Einnahme & Ertrag Ertrag des aktuellen Jahres

Zeitliche Abgrenzung und Umsatzsteuer

  • Bei Ausgaben im Nachhinein wird die Vorsteuer entsprechend dem Aufwand des letzten Jahres am 31.12. abgegrenzt.
  • Bei Zahlungen im Voraus (Ausgaben und Einnahmen) wird die Vor- bzw. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Zahlung gebucht.