Besteht im neuen Geschäftsjahr Klarheit über die Fälligkeit und/oder die Höhe des tatsächlichen Aufwands, wird die Rückstellung aufgelöst. Hierbei müssen folgende Fälle unterschieden werden:

  1. Die Rückstellung und der tatsächliche Aufwand sind gleich groß.
  2. Der Grund für die Rückstellung ist entfallen.
  3. Die Rückstellung war kleiner, als der tatsächliche Aufwand.
  4. Die Rückstellung war größer, als der tatsächliche Aufwand.


Fall 1.: Rückstellung und Aufwand sind gleich

Steht im neuen Jahr die tatsächliche Höhe des Aufwandes fest (Rechnungseingang), so wird die Rückstellung wieder aufgelöst.

Geschäftsfall
Nach der Reparatur des Kundendienstfahrzeugs erhalten wir von der Werkstatt am 07.01. eine Rechnung über 2.000,00 € netto. Die Rückstellung aus dem Vorjahr beträgt ebenso 2.000,00 €.
Buchungssatz
3900 SORST 2.000,00 €
2600 VORST 380,00 € an 4400 VE 2.380,00 €


Fall 2.: Rückstellungsgrund entfällt

Steht im neuen Jahr fest, dass die im Vorjahr gebildete Rückstellung gegenstandslos wird, muss diese erfolgswirksam im Konto 5490 PFE aufgelöst werden.

Geschäftsfall
Die Geschäftsleitung beschließt am 07.01., dass das defekte Fahrzeug doch nicht mehr repariert wird. Die Rückstellung aus dem Vorjahr beträgt 2.000,00 €.
Buchungssatz
3900 SORST 2.000,00 € an 5490 PFE 2.000,00 €


Fall 3.: Rückstellung war zu gering

Steht im neuen Jahr fest, dass die im Vorjahr gebildete Rückstellung zu gering war, muss der fehlende Aufwand im Konto 6990 PFAW gebucht werden.

Geschäftsfall
Nach der Reparatur des Kundendienstfahrzeugs erhalten wir von der Werkstatt am 07.01. eine Rechnung über 2.500,00 € netto. Die Rückstellung aus dem Vorjahr beträgt 2.000,00 €.
Buchungssatz
3900 SORST 2.000,00 €
6990 PFAW 500,00 €
2600 VORST 475,00 € an 4400 VE 2.975,00 €


Fall 4.: Rückstellung war zu hoch

Steht im neuen Jahr fest, dass die im Vorjahr gebildete Rückstellung zu hoch war, muss der Differenzbetrag erfolgswirksam im Konto 5490 PFE gebucht werden.

Geschäftsfall
Nach der Reparatur des Kundendienstfahrzeugs erhalten wir von der Werkstatt am 07.01. eine Rechnung über 1.700,00 € netto. Die Rückstellung aus dem Vorjahr beträgt 2.000,00 €.
Buchungssatz
3900 SORST 2.000,00 €
2600 VORST 323,00 € an 5490 PFE 300,00 €
4400 VE 2.023,00 €

Hinweis - Die Vorsteuer i. H. v. 323,00 € entspricht 19 % von 1.700,00 €.