Steht am Ende des Geschäftsjahres (31.12.) fest, dass im neuen Jahr eine Ausgabe erfolgt, die in einem Aufwand des alten Jahres begründet ist, aber deren Höhe und/oder deren tatsächliche Fälligkeit noch unbekannt sind, so muss eine Rückstellung gebildet werden.
Am 31.12. werden Rückstellungen gebildet für:
- anstehende Reparaturen oder für
- laufende Prozesse.
In solchen Fällen muss nach dem Grundsatz der Vorsicht, die Aufwandshöhe geschätzt und in das Konto 3900 SORST gebucht werden.
Geschäftsfall
Am vorletzten Tag des Geschäftsjahres erleidet unser Kundendienstfahrzeug einen Motorschaden. Die Werkstatt, die die Reparatur erst im neuen Jahr durchführen kann, schätzt die Kosten hierfür auf 2.000,00 € netto.
Buchungssatz
6160 FRI | 2.000,00 € | an | 3900 SORST | 2.000,00 € |