Jeder Unternehmer bzw. Anteilseigner erwartet, dass sein (Eigen-)Kapital eine Rendite abwirft. Dividiert man den Gewinn am Jahresende durch das Eigenkapital, das zu Beginn des Geschäftsjahres vorhanden war, so erhält man die Eigenkapitalrentabilität, also die "Verzinsung" des Eigenkapitals.
Eigenkapitalrentabilität | = | Gewinn · 100 |
EigenkapitalAnfangsbestand |
Das Eigenkapitalrentabilität muss deutlich höher sein, als die aktuelle Umlaufrendite. Andernfalls wäre die Investition in eine andere Anlageform attraktiver. Zudem müssen durch den Gewinn der Unternehmerlohn und das unternehmerische Risiko abgedeckt sein.
Bei der rechnerischen Ermittlung des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres, müssen der Gewinn bzw. der Verlust sowie Privatentnahmen und -einlagen berücksichtigt werden.
EigenkapitalSchlussbestand |
- Gewinn (bzw. +Verlust) |
- private Einlagen |
+ private Entnahmen |
= Eigenkapital Anfangsbestand |
Das Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres beträgt 10.000,00 €. Darin enthalten sind ein Gewinn i. H. v. 1.000,00 €. Während des Jahres wurden 800,00 € private Entnahmen getätigt.
EigenkapitalSchlussbestand | 10.000,00 € |
- Gewinn | 1.000,00 € |
+ private Entnahmen | 800,00 € |
= Eigenkapital Anfangsbestand | 9.800,00 € |
Eigenkapitalrentabilität | = | 1.000,00 € · 100 | = 10,20 (%) |
9.800,00 € |
Im Vergleich zur aktuellen Umlaufrendite ist die Rendite hier außerordentlich hoch!